AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Abesan Nahrungsergänzung
Hanns Mathäus Iacob
Sauerbruchstrasse 24
91257 Pegnitz

1. Geltungsberech

Die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob (Verkäufer) ist zum Vertragsabschluss ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen bereit, die in deutscher Sprache abgedruckt sind. Die Anwendbarkeit anderer Geschäftsbedingungen, insbesondere insoweit als sie den Geschäftsbedingungen der Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob entgegenstehen, oder hiervon abweichen, lehnen wir ab; solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob nicht. Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die Bedingungen der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob maßgebend.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, frei bleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt sind Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich die schriftliche Bestätigung der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob maßgebend. Muster gelten als Typmuster, die Eigenschaften des Musters werden nicht garantiert. Die Vertriebsangestellten, insbesondere die Außendienstmitarbeiter der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffenoder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Lieferung

Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders schriftlich vereinbart ist, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab unserem jeweiligen Auslieferungslager (Erfüllungsort). Umstände,welche die Herstellung und/oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen, oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen Betriebs- und Verkehrsstörungen und dergleichen, auch soweit sie Lieferanten der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob betreffen, entbinden die Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht.
Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Mengen ist der Verkäufer nicht verpflichtet. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrläsigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacob steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Im Falle einer Annullierungeiner Bestellung verpflichtet sich der Käufer unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, der Abesan Nahrungsergänzung Hanns Mathäus Iacobden entstandenen Schaden für die Aufwendungen und den eventuell entstandenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferungsteht dem Käufer jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschließlich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Anprüche werden abbedungen.

4. Verpackung

Erfolgt eine Verpackung in vom Käufer gelieferten Behältnissen, wird für die Geeignetheit der Verpackungen keine Gewähr übernommen. Die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob ist berechtigt, nicht geeignetes Verpackungsmaterial zu rügen. Erfolgt keine Nachlieferung des beanstandeten Verpackungsmaterials innerhalb von zwei Wochen, ist die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob berechtigt, geeignetes Material auf Kosten des Kunden einzusetzen. Die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M.Iacob ist dabei bemüht ein geeignetes, den Wünschen des Kunden entsprechendes Verpackungsmaterial einzusetzen. Jede Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die bestellte Ware das Auslieferungslager verlassen hat, oder dem Käufer zur Verfügung gestellt worden ist. Transportschäden sind unverzüglich bei der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob anzuzeigen. Sollte eine Spedition mit der Versendung beauftragt worden sein, so muss der eingetretene Schaden im Frachtbrief vermerkt sein. Bei Bahntransporten muss eine bahnamtliche Bescheinigung verlangt und unverzüglich eingereicht werden. In jedem Falle sind bei Transportschäden die jeweiligen Bedingungen des Spediteurs zu beachten und die Schäden auch diesem gegenüber geltend zu machen. Die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob ist jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen von 10% der Vertragsmenge sind zulässig.

5. Mängelrüge

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob setzt die orrdnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Pflichten des Vertragspartners (Käufer) voraus. Der Käufer ist verpflichtet die Ware innerhalb von acht Tagen seit Erhalt zu prüfen. Mögliche Mängel sind innerhalb dieser Frist schriftlich bei der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob zu rügen.Später erfolgte Mängelrügen werden nicht mehr anerkannt. Beanstandete Ware ist durch den Käufer bis zu der endgültigen Entscheidung der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob über die Ablehnung oder die Anerkennung von Gewährleistungspflichten aufzubewahren und darf nur mit Zustimmung der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob zurückgesandt werden. Der Käufer hat der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob in jedem Fall die Begutachtung dieser Ware zu ermöglichen. Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich nach Wahl der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob auf Gutschrift, Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.Die Kosten jeglicher vom Käufer in Auftrag gegebener Analysen werden von der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob nicht übernommen. Die lebensmittelrechtlich richtige Bezeichnung beim Kauf der Ware ist unabhängig von der Produktbezeichnung der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob, Aufgabe des Käufers. Im Falle begründeter Mängelrügen ist die Firma Abesan Nahrungsergänzung lediglich verpflichtet, die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach Wahl der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob entweder den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der gerügten oder beanstandeten Ware zur Gesamtliefeung zu ermäßigen, oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Sofern die Ersatzlieferung erfolgt und diese fehlschlägt, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Darüber hinausgehende Ansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.

6. Verjährung

Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich angezeigt werden. Werden Eingriffe durch Dritte vorgenommen, oder die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet, gelagert oder behandelt , etc., entfällt jegliche Haftung der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Mitwirkungspflicht des Käufers

  • 1. Preisänderungen durch Lieferanten der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden. Für die Rechnungsstellung sind allein die von den Werken oder Auslieferungslagern des Verkäufers beim Abgang ermittelten Mengen, Massen und Gewichte maßgebend. Die Rechnungen der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob sind sofort nach Erhalt fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob berechtigt, den Kaufpreis in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab dem Verfalltag zu verzinsen. Ein weitergehender Verzugsschaden bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob ist darüber hinaus berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten bis der Käufer die offenen Forderungen vollständig beglichen hat. Die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob behält sich das Recht vor offene Forderungen an Dritte abzugeben.
  • 2. Der Käufer unterstützt die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der Käufer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen (Lieferung gestellter Rohstoffe, Etiketten, Informationen, Verpackungen, usw.) rechtzeitig zu erbringen. Im Falle des Verzuges des Käufers, ist die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob berechtigt, ihre bis dahin entstandenen Herstellungskosten vorab in Rechnung zu stellen. Der Verzug des Verkäufers tritt in dem Falle spätestens 14 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob zur Erbringung der fehlenden Leistung ein.

8. Eigentumsvorbehalt

  • 1. Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob bis der Käufer sämtliche Forderungen, insbesonders Forderungen aus noch laufenden Wechseln und Schecks, sowie die Forderungen aus dem jeweiligen Saldo der Geschäftsbeziehung mit der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob beglichen hat.
  • 2. Be- und Verarbeitung der unter Vorbehalt gelieferten Ware erfolgt für die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob als Hersteller im Sinne des §950 BGB, ohne dass die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob dadurch verpflichtet wird. Bei einer Verarbeitung mit anderen, nicht der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob gehörenden, oder von ihr gelieferten Waren durch den Käufer steht der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob das Miteigentum der neuen Sache zu und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes, der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zum Rechnungswert der verarbeiteten Waren. Gleiches gilt im Falle der Vermischung.
  • 3. Sollte der Progressionsvorbehalt durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung erlöschen, so tritt der Käufer bereits jetzt die ihm zustehenden Rechte an dem neuen Bestand oder der neuen Sache in der Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware an die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob ab. Der Käufer verwahrt den neuen Bestand oder die neue Sache unentgeltlich für die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob. Die entstandenen Miteigentumsrechte sollen ebenfalls als Progressionsvorbehalt für die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob gelten.
  • 4. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, solange er sich nicht mit den Leistungen an die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob im Verzug befindet. Der Käufer ist verpflichtet mit seinen Kunden einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die Forderung des Käufers aus der Weiterveräußerung gilt schon jetzt in Höhe des auf die Eigentumsvorbehaltsware entfallenden Kaufspreises als an die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob abgetreten.. Die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob nimmt bereits heute diese Abtretung an. Der Eigentumsvorbehalt erlischt im Falle der Weiterveräußerung oder mit der Bezahlung des vollständigen Kaufpreises an die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob. Sollte der Verkäufer mit seinen Kunden eine Kontokorrentabrede treffen, oder getroffen haben, die dazu führt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung nicht unmittelbar auf die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob übergeht, so gilt die Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis gegen den Abnehmer des Käufers schon jetzt als an die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob abgetreten. Die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob nimmt ihrerseits diese Abtreteung hiermit an. Sämtliche Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, die auf Grund dieser Bedingung an die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob abgetreten wurden, dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Forderung, wie die Vorbehaltsware selbst.
  • 5. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderung aus dem Wiederverkauf trotzdem ermächtigt. Die dem Käufer von der Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob erteilte Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob wird aber die Forderungen selbst nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer hat die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vorbehaltseigentum ausgebracht werden.
  • 6. Sollte der Käufer in Folge von Beschädigungen, Minderung, Verlust oder anderwertigem Untergang der Vorbehaltsware Ansprüche gegen einen Versicherer oder sonstige Dritte erwerben, so werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware im Lieferzeitpunkt schon jetzt an die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt.
  • 7. Der Eigentumsvorbehalt ist in dieser Weise bedingt, dass er mit der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres erlischt. In diesem Fall geht das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über und die abgetretenen Forderungen stehen ebenfalls dem Käufer zu.
  • 8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Frderungen der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob um mehr als 20%, so wird die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob auf Verlangen des Käufersinsoweit Sicherheiten nach Wahl der Firma Abesan Nahrungsergänzug Hanns M. Iacob freigeben

9. Zahlungsbedingungen

  • 1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb des auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziels in der Rechnungswährung oder im Gegenwert in Euro gemäß offiziellem Umrechnungskurs ohne Abzug fällig. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung gilt die Rechnung als anerkannt.
  • 2. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nicht zulässig, soweit dessen Gegenforderung von der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob schriftlich anerkannt wird, oder rechtskräftig festgestellt wurde.
  • 3. Wird die Rechnung nicht beglichen, ist die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob berechtigt, den unter Ziffer 7.2 dieser Bedingungen vereinbarten Zinssatz zu verlangen.
  • 4. Die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob ist berechtigt, trotz eventuell anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. In diesem Fall wird die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob den Käufer unverzüglich über Art und Höhe der erfolgten Verrechnung informieren.
  • 5. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn dieFirma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden ausschließlich erfüllungshalber angenommen.
  • 6. Befindet sich der Käufer gegenüber der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob mit Zahlungsverpflichtungen um mehr als 14 Tage im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  • 7. Der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacobgegenüber bestehende Forderungen dürfen nur mit deren vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werrden.

10. Haftung

Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für die Verkehrsfähigkeit der vertraglichen Produkte im jeweiligen Land. Dasselbe gilt für alle textlichen und werblichen Aussagen an der Verpackung sowie im Umfeld des Inverkehrbringens. Soweit sich aus der jeweiligen Gesetzeslage trotzdem eine Haftung für die Abesan NahrungsergänzungHanns M. Iacob ergeben sollte, stellt der Käufer die Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob im Innenverhältnis von jeglichen Ansprüchen frei und leistet einen entsprechenden Schadensausgleich, einschließlich sämtlicher Kosten zur Abwehr solcher Ansprüche. Dies gilt insbesondere auch für entstehende Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Diese Regelung gilt auch, soweit Rechte Dritter durch das Inverkehrbringen des jeweiligen Produktes beeinträchtigt werden (z.B.: Patentrechte). Dies gilt insbesondere für den Fall des Exports der Ware der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob durch den Käufer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere falls durch die Erzeugnisse der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Gleiches gilt, wenn durch unsachgemäße Verwendung Körperschäden oder Schäden an der Gesundheit sowie Sachschäden auftreten.

11. Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob der Erfüllungsort.

12. Gerichtsstand/Schlussbestimmung

  • 1. Der Gerichtsstand ist das am Sitz der Firma Abesan Nahrungsergänzung Hanns M. Iacob zuständige Gericht.
  • 2. Die Durchführung des Vertrages, sowie seine rechtliche Bewertung,unterliegt dem deutschen Recht, unabhängig, ob der Vertrag im In- oder Ausland abgeschlossen wurde. In jedem Fall gilt,unter Ausschluß ausländischen Rechts insbesondere unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts und des Rechts der Europäischen Union, nur deutsches Recht.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.Anstelle der Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.